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Bienenhaltung und Nachbarschaftsrecht – das ist zu beachten

Auf die Plätze, fertig … imkern? Immer mehr Menschen halten eigene Bienen im Garten. Das kann ein schönes und nachhaltiges Hobby sein – sofern die Nachbarn mitspielen. Wir erklären Ihnen die Rechtslage und geben Tipps, wie Sie Probleme vermeiden.

Eigentlich gibt es viele gute Gründe, Bienen zu halten: Man unternimmt aktiv etwas gegen das Bienensterben, sorgt durch die Bestäubung der Pflanzen für eine blühende Nachbarschaft und erhält noch dazu leckeren Honig. Doch gerade in Wohngebieten ist nicht jeder über die kleinen Summer erfreut, und es kommt nicht selten zum Streit.

Dürfen Bienen überhaupt im Hausgarten gehalten werden?

Grundsätzlich ist das Halten von Bienen im eigenen Garten auf dem Land oder in der Stadt erlaubt. Sie brauchen weder eine behördliche Genehmigung noch müssen Sie besondere Qualifikationen als Imker nachweisen. Um sicherzugehen, dass es in Ihrer Gemeinde davon aber keine Abweichung gibt, sollten Sie einmal beim örtlichen Veterinäramt nachfragen. Hier müssen Sie so oder so spätestens nach dem Erwerb eines eigenen Bienenvolkes hin, um es anzumelden.

Sollten Sie zur Miete wohnen, benötigen Sie die Zustimmung des Hausbesitzers. Um Streitigkeiten in der Nachbarschaft zu vermeiden, ist es zudem ratsam, mit den Nachbarn über Ihr Vorhaben zu sprechen. Wenn zum Beispiel ein Nachbar eine Bienenstichallergie hat, sollten Sie darauf Rücksicht nehmen. Aber auch um Bedenken und Ängste vor Bienen zu nehmen, kann es hilfreich sein, die Nachbarn über Bienen und Bienenhaltung aufzuklären – zum Beispiel über den Unterschied zwischen Bienen und Wespen. Auch die Aussicht auf ein Gläschen Honig hilft bestimmt, die Nachbarn zu beschwichtigen.

Das sagt das Nachbarschaftsrecht

Im Grunde gibt es kein eindeutiges Gesetz zur Bienenhaltung. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geht es jedoch in Paragraf 906 um Beeinträchtigungen, die von einem benachbarten Grundstück ausgehen können:

Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.

Weiter heißt es in Absatz 2 § 906 BGB:

Das Gleiche gilt insoweit, als eine wesentliche Beeinträchtigung durch eine ortsübliche Benutzung des anderen Grundstücks herbeigeführt wird und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind.

Das heißt: Die Nachbarn müssen die Bienenhaltung im Garten akzeptieren, solange es sich um eine unwesentliche Beeinträchtigung handelt. Das gilt beispielsweise auch für das Summen der Bienen und mögliche Verschmutzungen durch Bienenkot. In Absatz 2 ist die Formulierung „ortsübliche Benutzung“ ausschlaggebend. Ist in Ihrer Gemeinde die Bienenhaltung üblich, so kann in der Regel nichts gegen eine Bienenhaltung eingewendet werden.
Wie so oft ist es aber eine Frage des Einzelfalls. Und es kommt auf das Ausmaß der Beeinträchtigungen durch die Bienenhaltung an. Aber wer hat schon Lust darauf, mit seinen Nachbarn vor Gericht zu ziehen? Deshalb sollten Sie vor allem auf Kommunikation setzen und gemeinsam Lösungen finden.

So klappt es mit dem Imkern im eigenen Garten

Um Ärgernisse in der Nachbarschaft zu vermeiden, aber vor allem auch aus eigenem Interesse, sollten Sie sich vor dem Aufstellen von Bienenvölkern ausführlich über die Bienenhaltung informieren. Viele örtliche Imkervereine bieten Imkerkurse an, die eine wertvolle Orientierung bieten. Eine Anmeldung in einem Imkerverein kann zudem sehr hilfreich sein, um auf den Rat von erfahrenen Imkern zurückzugreifen.

Damit die Bienenhaltung im eigenen Garten auch hauptsächlich im eigenen Garten stattfindet, sollten folgende Dinge beachtet werden:

  • Das Gartengrundstück sollte mindestens 200 Quadratmeter groß sein, damit die Nachbarn nicht allzu sehr belästigt werden – aber auch, um den Bienen Ruhe zu geben.
  • Der Garten sollte möglichst eine pflanzliche Artenvielfalt bieten, damit die Bienen genug Futter finden.
  • Der Bienenstock sollte so aufgestellt werden, dass der Abflug der Bienen über das eigene Grundstück geht.
  • Im Garten sollte für die Bienen eine Wassertränke stehen, sodass möglichst keine Wasserquellen in der Nachbarschaft angeflogen werden.
  • Empfehlenswert ist zudem eine Haftpflichtversicherung, die in der Regel kostengünstig über einen Imkerverein erworben werden kann.

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