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Welche Förderungen gibt es für Streuobstwiesen?

Eine ungenutzte Grünfläche in eine Streuobstwiese umzuwandeln ist eine Möglichkeit, der Natur etwas Gutes zu tun und den Artenreichtum zu unterstützen. In vielen Bundesländern gibt es sogar die Möglichkeit, Förderungen für Streuobstwiesen zu beantragen. Wir geben einen ersten Überblick.

Streuobstwiesen sind nicht nur hübsch, sondern im Gefüge von Natur und Landwirtschaft auch äußerst nützlich: Sie dienen dem Wind- und Erosionsschutz, tragen zum Artenreichtum bei und bieten zahlreichen Tieren wie Vögeln, Fledermäusen und Insekten einen wertvollen Lebensraum. Deshalb wird das Anlegen von Streuobstwiesen oftmals gefördert.

Leider gibt es in Deutschland keine einheitlichen Regelungen. Stattdessen sind die Förderungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und die Regeln sehr komplex. Eine genaue und verlässliche Auskunft über die einzelnen Fördertöpfe und Bedingungen kann in der Regel die örtliche Naturschutzbehörde geben.

In diesem Artikel stellen wir die Fördermöglichkeiten für einige Bundesländer vor.

Förderung in Nordrhein-Westfalen

Wer in Nordrhein-Westfalen eine Streuobstwiese besitzt, der kann im Rahmen des Vertragsnaturschutzes eine Förderung für Pflege und Nachpflanzung beantragen. Für bis zu 55 Bäume je Hektar erhalten Streuobstwiesenbesitzer einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 19 Euro je Baum. Der Hektarprämiensatz liegt bei maximal 1.045 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist ein Mindestobstbaumbestand von 35 Bäumen je Hektar oder eine Fläche von mindestens 0,15 Hektar mit in diesem Fall zehn Bäumen. Ebenso ist ein Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenbehandlung Voraussetzung für die Förderung. Weitere Informationen für Nordrhein-Westfalen gibt es hier.

Streuobstwiesen-Förderung in Hessen

Im Bundesland Hessen können Streuobstwiesenbesitzer ebenfalls eine Förderung beantragen. Förderfähig ist dabei die Pflege von extensiv genutzten Obstbeständen mit Hochstamm-Obstbäumen. Dabei müssen sich die Besitzer verpflichten, die Streuobstwiese für fünf Jahre zu bewirtschaften. Dann können sie jedes Jahr je Baum mit sechs Euro Fördergeld rechnen. Der Baumbestand darf für die Förderung 100 Bäume je Hektar nicht überschreiten. Zusätzlich kann in Hessen für die Nachpflanzung von Bäumen ein Zuschuss in Höhe von 55 Euro je Baum beantragt werden.

Fördermöglichkeiten in Bayern

Das südliche Bundesland fördert sowohl Privatpersonen als auch Verbände und Vereine des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Kommunen. Dabei werden bis zu 70 Prozent der angefallenen Ausgaben für die Neuanpflanzung einer Streuobstwiese vom Bundesland übernommen. Voraussetzung ist unter anderem ein Mindestvolumen der förderfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 2.500 Euro.

Auch für die Pflege und Bewirtschaftung bestehender Streuobstwiesen können Landbesitzer in Bayern Fördergelder beantragen. Die Höhe der Fördergelder je Baum und Jahr variiert hier zwischen acht und zwölf Euro, je nachdem, ob die Förderung über das bayerische Kulturlandschaftsprogramm oder das Vertragsnaturschutzprogramm beantragt wird. Weitere Informationen zu den Bedingungen der Förderung in Bayern gibt es hier.

Förderung von Streuobstwiesen in Baden-Württemberg

Auch in Baden-Württemberg können Streuobstwiesenbesitzer Fördergelder für den fachgerechten Baumschnitt beantragen. Ziel der Förderung ist es, die Erhaltung und Entwicklung der Streuobstbestände zu unterstützen. Gleichzeitig sollen durch die Landesmittel streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen geschützt werden.

Die Fördermittel können von Verbänden, Vereinen, Kommunen und weiteren Gruppen beantragt werden. Privatpersonen können nur dann einen Antrag stellen, wenn sich mindestens drei Personen zusammenfinden und gemeinsam 100 bis 1.500 Bäume in einem Antrag bündeln. Pro Baum werden maximal 15 Euro Förderung gewährt. Es können jedoch nur 30 Prozent der Schnittmaßnahmen gefördert werden. Mehr Informationen zur Förderung des Baumschnitts und zu weiteren Fördermaßnahmen bekommen Interessierte auf der Webseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Förderungen in Sachsen

In Sachsen haben Grundstückbesitzer ebenfalls die Möglichkeit, Zuschüsse für das Anpflanzen oder die fortlaufende Pflege einer Streuobstwiese zu erhalten. Bei der Neubepflanzung wird eine Förderung in Höhe von 68 Euro pro Baum gewährt. Voraussetzung ist, dass mindestens zehn Bäume gepflanzt werden. Für die Sanierung oder Instandsetzung überalterter Obstbaumbestände können zusätzliche Gelder abgerufen werden. Mehr Informationen finden Sie hier.

Streuobstwiesen-Förderung in Schleswig-Holstein

Im nördlichsten Bundesland haben der NABU und die Schwartauer Werke 2019 ein gemeinsames Pilotprojekt zur Förderung von Streuobstwiesen gestartet. Über das Projekt werden Fördergelder für die Neuanlage und die Erweiterung von Streuobstwiesen in ganz Schleswig-Holstein vergeben. Finanziert wird das Projekt durch den Verkauf der Schwartau Bienenhelfer-Konfitüre. Von jedem verkauften Glas spendet Schwartau fünf Cent zugunsten des Projekts. Bislang wurden so mehr als 1.000 Bäume und mehr als 100.000 Quadratmeter Streuobstwiese in Schleswig-Holstein gefördert. Hier können Sie mehr über das Bienenhelfer Projekt erfahren.

Förderung von Streuobstwiesen in weiteren Bundesländern

Auch in den übrigen Bundesländern gibt es häufig Förderprogramme. Wer eine Streuobstwiese anlegen möchte, erkundigt sich am besten bei der zuständigen Naturschutzbehörde.

Erste Informationen gibt es hier:
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Rheinland-Pfalz
Sachsen-Anhalt
Thüringen

Übrigens: Wer eine Streuobstwiese anlegt und pflegt, der kann sich nicht nur über finanzielle Förderungen, sondern auch über die eigene Obsternte freuen. Die passende Inspiration für Verarbeitung von Apfel, Birne und Co. gibt es bei unseren Streuobst-Rezepten.

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